St. Johannis Kinder- und Jugendhilfe - Dies und das

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Häufige Fragen

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Fragen, die uns Kinder, Jugendliche und Erwachsene immer wieder stellen

Familie

Wenn Eltern nicht mehr weiter wissen oder Nachbarn Sorge um das Wohl eines Kindes haben, wenden Sie sich an das örtlich zuständige (Jugend-)Amt. Dort wird mit Ihnen besprochen, welche Hilfe in Ihrer Situation sinnvoll ist.
Foto: Hellmann

Überblick
Wie komme ich an Hilfe?
Wer bezahlt die Hilfen?
Typische Fragen von Kindern und Jugendlichen
Typische Fragen von Eltern

Wie komme ich an Hilfe?

Der Zugang zu unseren Angeboten geschieht immer über das örtlich zuständige Amt für Soziale Dienste beziehungsweise das Jugendamt. Der Bereich Sozialdienst für junge Menschen hat dabei in Bremen die Aufgaben des frühren Jugendamtes übernommen. Gern helfen wir Ihnen dabei, das für Sie zuständige Amt für Soziale Dienste zu finden.
Wenn Eltern nicht mehr weiter wissen, wenn eine Jugendliche es zu Hause nicht mehr aushält, wenn Nachbarn oder Lehrer in Sorge sind um ein Kind, dann ist das Amt für Soziale Dienste die richtige Adresse. Ein Mitarbeiter des zuständigen Sozialdienstes für junge Menschen hört sich die Probleme an und klärt mit Ihnen, welche Hilfe geeignet ist. Dieses kann zunächst auch eine ambulante Maßnahme sein.
Wenn wir für eine geplante Unterbringung angefragt werden, führen wir mit dem betreffenden Kind oder Jugendlichen, seinen Eltern und dem Casemanager vom Amt für Soziale Dienste/ Jugendamt ein Aufnahmegespräch bei uns im Haus. Hierbei wird die Situation gründlich besprochen, wir erklären, wie das Leben in unserem Haus aussieht und zeigen die Räumlichkeiten. Im Anschluss haben alle Beteiligten ein paar Tage Zeit, in Ruhe eine Entscheidung zu treffen.

Wer bezahlt die Hilfen?

Die Kosten für eine Unterbringung und Betreuung in unserer Einrichtung trägt das Amt für Soziale Dienste (also eigentlich "der Staat", der aus Steuermitteln einen Etat für Erziehungshilfe bereitstellt). Eltern müssen, wenn sie über ausreichend Einkommen verfügen, einen Eigenanteil zu den Kosten zahlen. Dieser wird vom Jugendamt berechnet und eingezogen.
Wenn Jugendliche über ein eigenes Einkommen verfügen, etwa über BaföG, Waisenrente oder Ausbildungsvergütung, müssen sie auch einen Teil hiervon zu den Heimkosten beitragen - so als ob sie zu Hause Kostgeld abgeben würden.


Typische Fragen von Kindern und Jugendlichen

Bekomme ich Taschengeld?

Junge-mit-Cap

Typische Fragen von Kindern und Jugendlichen beschäftigen sich mit alltäglichen, aber für sie sehr wichtigen Themen.
Foto: Michalak

Ja, jedes Kind und jeder Jugendliche bekommt ein Taschengeld ausbezahlt, das zur freien Verfügung steht. Ein Anteil davon ist als so genanntes "Nebenkostengeld" zu verwenden, von dem beispielsweise Duschgel oder Friseurbesuche bezahlt werden. Diese Gelder sind - nach Bremer Richtlinien - nach Alter gestaffelt.
Wer die zehnjährige Schulpflicht beendet hat und eine weiterführende Schule oder eine ausbildungsvorbereitende Maßnahme besucht, bekommt auf Antrag ein etwas höheres Taschengeld.

Darf ich mein Haustier mitbringen?

Leider nein. Hunde, Katzen, Hamster oder andere Haustiere sind bei uns nicht erlaubt. Denn leider haben wir zu oft erlebt, dass die Tiere von ihren jungen Besitzern nicht gut versorgt werden. Zunehmend spielt auch eine Rolle, dass manche Mitbewohner allergisch auf Tierhaare reagieren.

Darf ich in meinem Zimmer rauchen?

Seit dem 1. Januar 2008 ist in Bremen das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Deshalb darf niemand mehr im Haus, egal ob im eigenen Zimmer oder im Gemeinschaftsraum, rauchen, und auch nicht auf dem dazugehörigen Gelände. Das gilt übrigens genauso für die Mitarbeiter/innen.

Kann mein Freund bei mir übernachten?

Ja, am Wochenende oder in den Schulferien, wenn die Betreuer in deiner Gruppe das in der konkreten Situation erlauben. Dafür wollen sie deinen Freund zuvor kennen lernen und er muss sich natürlich auch an unsere Hausordnung halten.




Typische Fragen von Eltern

Kann mich mein Kind zu Hause besuchen? Dürfen Eltern oder auch die Großeltern ihre Kinder in St. Johannis besuchen?

Spaziergang

Uns ist wichtig, dass die von uns betreuten Kinder im Kontakt mit ihren Eltern, Großeltern und Geschwistern bleiben.
Foto: Schulz-Colberg

Es ist ein zentrales Ziel unserer Arbeit, dazu beizutragen, dass die bei uns betreuten Kinder und Jugendlichen einen guten Kontakt zu ihren Eltern und/oder anderen Verwandten behalten oder wieder entwickeln. Deshalb unterstützen wir wechselseitige Besuche.
Manche unserer Bewohner verbringen alle zwei Wochen den Samstag und/oder Sonntag bei den Eltern, manche bekommen regelmäßig Besuch von Verwandten. Wir sprechen gemeinsam mit den Beteiligten ab, welche Verabredung für sie am besten ist. Und natürlich sind die Eltern zum Geburtstag, zum Sommerfest und zu anderen besonderen Gelegenheiten in die Einrichtung eingeladen.

Wer geht mit meinem Kind zum Arzt und sorgt dafür, dass die Termine gemacht werden?

Wenn Sie bisher immer mit ihrem Kind beim Arzt waren und diese Verantwortung auch weiterhin tragen möchten, können Sie es auch weiterhin tun. Wichtig ist dann, dass Sie mit uns die nötigen Absprachen treffen und einhalten. In den meisten Fällen sorgen wir aber dafür, dass die notwenige ärztliche Versorgung geschieht und informieren die Eltern über alles Nötige.



Kann ich meine Wohnung weiter behalten und wo ist mein Kind dann angemeldet?

Ihr Kind wird bei uns mit dem zweiten Wohnsitz angemeldet, der erste Wohnsitz bleibt die Adresse der Familie.
Wenn Ihre Wohnung vom Amt bezahlt wird, kann es sein, dass Sie aufgefordert werden, sich eine kleinere Wohnung zu suchen. Wenn Ihr Kind sie aber regelmäßig besucht und wenn eine Rückführung nach Hause nach einer gewissen Zeit vereinbart wird, haben Sie gute Gründe, die größere Wohnung zu behalten.


Wie lange muss mein Kind im Heim bleiben?

Das hängt davon ab, welche Ziele alle Beteiligten sich gesetzt haben und ob diese Ziele erreicht werden. Wenn sich das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Kind wieder entspannt, wenn Verhaltensauffälligkeiten des Kindes weniger werden, wenn Sie sich wieder in der Lage sehen, die Erziehung selber in die Hand zu nehmen, kann eine Rückführung nach Hause eingeleitet werden. Solche Entwicklungen dauern aller Erfahrung nach mindestens zwei Jahre.
Wenn Sie das Sorgerecht für Ihr Kind haben, können Sie selber darüber entscheiden. Sinnvollerweise wird diese Entscheidung aber in einer gemeinsamen Abstimmung zwischen Ihnen, Ihrem Kind, dem Jugendamt und uns gemeinsam getroffen.

Wenn Sie noch weitere Fragen bezüglich eines Aufenthaltes Ihres Kindes in einer stationären oder teilstätionären Gruppe in St. Johannis haben, wenden Sie sich bitte an die Fallannahme oder die Koordination. Kontaktdaten finden Sie hier.